Sanktion: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Sanktion ist die vom lateinischen Verb sancire (sinngemäß: heiligen, bekräftigen, festsetzen, verordnen) abgeleitete Bezeichnung für die Bestätigung einer rechtlichen Norm sowie für die gesetzlich festgelegte Maßnahme bei Übertretung dieser Norm. Die Sanktion in InVeKoS ist der Abzug (flächenmäßig, prämiensatzmäßig o.a.), der bei Vorliegen von Beanstandungen zusätzlich zur Kürzung berechnet wird.