Marktfrucht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Zu den Marktfrüchten zählen die Kulturpflanzenblöcke Getreide, Eiweiß, Mais, Öllein und die Flächenstillegung. Im Herbst des jeweiligen Antragsjahres erfolgt die Marktfrüchtezahlung. Diese Regelung galt bis zum Antragsjahr 1999.