Insel: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | Ein Stück Land, das ringsum von Wasser umgeben ist, gilt bei der [[FP33|Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete]] erst dann als Insel, wenn keine feste Straßenanbindung an das Festland vorhanden ist. |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Ein Stück Land, das ringsum von Wasser umgeben ist, gilt bei der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete erst dann als Insel, wenn keine feste Straßenanbindung an das Festland vorhanden ist.