Insel: Unterschied zwischen den Versionen
(geändert 2012-03-07) |
(Artikel ist neu) |
(kein Unterschied)
| |
Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Ein Stück Land, das ringsum von Wasser umgeben ist, gilt bei der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete erst dann als Insel, wenn keine feste Straßenanbindung an das Festland vorhanden ist.