Grundflächenkürzung: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Bei Überschreitung der regionalen Grundfläche wird in demselben Wirtschafts-jahr die beihilfefähige Fläche je Erzeuger für alle gewährten Beihilfen anteils-mäßig verringert. Im darauffolgenden Wirtschaftsjahr muss in diesem Fall eine Besondere Stilllegung erbracht werden. Die Besondere Stilllegung wurde nur im Antragsjahr 1995 gefordert.}} |
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| + | Bei Überschreitung der [[Grundflächenregion|regionalen Grundfläche]] wird in demselben [[Wirtschaftsjahr]] die [[beihilfefähige Fläche]] je Erzeuger für alle gewährten [[Beihilfe]]n anteilsmäßig verringert. Im darauffolgenden Wirtschaftsjahr muss in diesem Fall eine Besondere [[Stilllegung]] erbracht werden. Die Besondere Stilllegung wurde nur im Antragsjahr 1995 gefordert. |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Bei Überschreitung der regionalen Grundfläche wird in demselben Wirtschaftsjahr die beihilfefähige Fläche je Erzeuger für alle gewährten Beihilfen anteilsmäßig verringert. Im darauffolgenden Wirtschaftsjahr muss in diesem Fall eine Besondere Stilllegung erbracht werden. Die Besondere Stilllegung wurde nur im Antragsjahr 1995 gefordert.