Grundflächenkürzung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Bei Überschreitung der regionalen Grundfläche wird in demselben Wirtschaftsjahr die beihilfefähige Fläche je Erzeuger für alle gewährten Beihilfen anteilsmäßig verringert. Im darauffolgenden Wirtschaftsjahr muss in diesem Fall eine Besondere Stilllegung erbracht werden. Die Besondere Stilllegung wurde nur im Antragsjahr 1995 gefordert.