Förderfähige Fläche: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Eine beihilfefähige (förderfähige) Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines [[Betrieb]]s, die als [[Ackerland]] oder [[Dauergrünland]] genutzt wird, ausgenommen die für [[Dauerkultur]]en, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. ({{VO|EU/1782/2003}} Art. 44 Abs. 2 ). |
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| + | [[Kategorie:Flächen]] |
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| + | Eine Förderfähige Fläche ist eine [[Fläche]], die die Voraussetzungen der § 11-13 der GAPDZV erfüllt, ohne Berücksichtigung der [[Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem|InVeKoS]]-Mindestparzellengröße. |
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| + | Der Begriff wird so ab 2023 verwendet. |
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== Siehe auch == |
== Siehe auch == |
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| − | * [[ |
+ | * [[Beihilfefähige Fläche]] |
| + | * [[Begünstigungsfähige Fläche]] |
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| + | * [[Förderbare Fläche]] |
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