Förderfähige Fläche: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine beihilfefähige (förderfähige) Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines [[Betrieb]]s, die als [[Ackerland]] oder [[Dauergrünland]] genutzt wird, ausgenommen die für [[Dauerkultur]]en, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. ({{VO|EU/1782/2003}} Art. 44 Abs. 2 ).
 
   
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[[Kategorie:Flächen]]
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Eine Förderfähige Fläche ist eine [[Fläche]], die die Voraussetzungen der § 11-13 der GAPDZV erfüllt, ohne Berücksichtigung der [[Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem|InVeKoS]]-Mindestparzellengröße.
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Der Begriff wird so ab 2023 verwendet.
   
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
* [[Nicht beihilfefähige Fläche]]
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* [[Beihilfefähige Fläche]]
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* [[Begünstigungsfähige Fläche]]
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* [[Förderbare Fläche]]

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Eine Förderfähige Fläche ist eine Fläche, die die Voraussetzungen der § 11-13 der GAPDZV erfüllt, ohne Berücksichtigung der InVeKoS-Mindestparzellengröße.

Der Begriff wird so ab 2023 verwendet.

Siehe auch