Förderfähige Fläche: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Artikel wurde geändert)
(Artikel ist neu)
Zeile 1: Zeile 1:
  +
   
 
[[Kategorie:Flächen]]
 
[[Kategorie:Flächen]]
  +
Eine Förderfähige Fläche ist eine [[Fläche]], die die Voraussetzungen der § 11-13 der GAPDZV erfüllt, ohne Berücksichtigung der [[Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem|InVeKoS]]-Mindestparzellengröße.
Eine beihilfefähige (förderfähige) Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines [[Betrieb]]s, die als [[Ackerland]] oder [[Dauergrünland]] genutzt wird, ausgenommen die für [[Dauerkultur]]en, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. ({{VO|EU/1782/2003}} Art. 44 Abs. 2 ).
 
   
  +
Der Begriff wird so ab 2023 verwendet.
   
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
* [[Nicht beihilfefähige Fläche]]
+
* [[Beihilfefähige Fläche]]
  +
* [[Begünstigungsfähige Fläche]]
  +
* [[Förderbare Fläche]]

Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Eine Förderfähige Fläche ist eine Fläche, die die Voraussetzungen der § 11-13 der GAPDZV erfüllt, ohne Berücksichtigung der InVeKoS-Mindestparzellengröße.

Der Begriff wird so ab 2023 verwendet.

Siehe auch