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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Nach Bewilligung eines Antrages werden dem Antragsteller die berechneten Fördermittel ausgezahlt. Diese Auszahlung kann in Etappen, sprich in mehreren Abschlagszahlungen erfolgen. Die letzte Zahlung (= Endauszahlung) enthält den noch verbleibenden Restbetrag. In der Zwischenzeit eventuell geänderte Berechnungsvorschriften werden bei der Endauszahlung berücksichtigt.