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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Der Verwendungsnachweis (VWN) besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Mit Hilfe des VWN wird eine Abrechnung und Bewertung der tatsächlich angefallenen Ausgaben und der damit verbundenen Zuwendung vorgenommen. Als Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung können dem Antragsteller noch Mittel zustehen, Rückforderungen enstehen bzw. der Antragsvorgang kann ordnungsgemäß abgeschlossen werden.
ELER/i
In profil eler wird zwischen dem Endverwendungsnachweis und dem Zwischenverwendungsnachweis unterschieden, welche beide jeweils als Teilvorgang der ELER-Antragsmappe realisiert sind. Der Endverwendungsnachweis kann durch den Antragsteller am Ende des Förderzeitraumes eingereicht werden. Der Zwischenverwendungsnachweis ist ein "zwischendurch" eingereichter Verwendungsnachweis, der nur die Eingabe von Zahlen zulässt.
Siehe auch
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept ELER/i-Antragsmappe - Teilvorgang Verwendungsnachweis"