Verwendungsnachweiskorrektur

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Verwendungsnachweiskorrektur, kurz VWN-Korrektur (VWNK), wird durch die Behörde veranlasst, wenn in einem bereits entschiedenen oder gezahlten Verwendungsnachweis eine fehlerhafte Bearbeitung stattgefunden hat. Im Ergebnis der durchgeführten Korrektur kann ein Änderungsbescheid zur Festsetzung mit oder ohne Rückforderungen bzw. Zahlungen erstellt werden.

ELER/i

Wie auch der Verwendungsnachweis ist die VWN-Korrektur in profil eler als Teilvorgang der ELER-Antragsmappe realisiert. Der Teilvorgang basiert auf den Daten eines vorhandenen VWN, eine VWN-Korrektur kann sich aber auch auf eine bereits vorliegende VWNK beziehen. Die VWN-Korrektur wird nicht im PEB erfasst.


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept ELER/i-Antragsmappe - Teilvorgang Verwendungsnachweiskorrektur"