Teilvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Teilvorhaben dient der Unterteilung von einem [[Vorhaben]]. Ein Gesamtvorhaben wird auf einen ELER/investiv-[[Antrag]] abgebildet. Die Teilvorhaben im Antrag beschreiben die einzelnen Teile des Vorhabens. Einem Teilvorhaben wird mindestens ein Teilförderzweck in Form eines [[Fördergegenstand]]s zugeordnet.
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Ein Teilvorhaben (TVH) dient der Unterteilung von einem [[Vorhaben]]. Ein Gesamtvorhaben wird auf einen [[ELER/investiv]]-[[Antrag]] abgebildet. Die Teilvorhaben im Antrag beschreiben die einzelnen Teile des Vorhabens. Einem Teilvorhaben wird mindestens ein Teilförderzweck in Form eines [[Fördergegenstand]]s zugeordnet.

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Ein Teilvorhaben (TVH) dient der Unterteilung von einem Vorhaben. Ein Gesamtvorhaben wird auf einen ELER/investiv-Antrag abgebildet. Die Teilvorhaben im Antrag beschreiben die einzelnen Teile des Vorhabens. Einem Teilvorhaben wird mindestens ein Teilförderzweck in Form eines Fördergegenstands zugeordnet.