Von Amts wegen: Unterschied zwischen den Versionen
(Artikel ist neu) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 15. November 2012, 22:04 Uhr
Von Amts wegen in der Antragsbearbeitung: Das Amt nimmt von sich aus eine bestimmte Handlung vor ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahme durch den Antragsteller.
Beispielsweise können Änderungen von Amts wegen an den Antragsdaten vorgenommen werden u.a. auf Grund von:
- Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Irrtümer, Fehleingaben.