Widerspruch: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Der Widerspruch |
+ | Der Widerspruch beschreibt im Verwaltungsrecht ein formalisiertes Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde. |
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| − | Ein [[Antragsteller]] muss die Entscheidung ([[Bewilligung]]/[[Ablehnung]] seines [[Antrag]]es ) der Behörde nicht akzeptieren und kann seinen Widerspruch schriftlich bei der Behörde anmelden/einlegen. Daraufhin muss der Antrag erneut geprüft und bearbeitet werden. |
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Version vom 29. August 2012, 21:03 Uhr
Der Widerspruch beschreibt im Verwaltungsrecht ein formalisiertes Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde.
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept ELER-Antragsmappe - Teilvorgang Widerspruch"
- (Recht)#Verwaltungsrecht| |_}} „Widerspruch - Verwaltungsrecht“ auf Wikipedia