Widerspruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Widerspruch (WS) beschreibt im Verwaltungsrecht ein Rechtsmittel gegen einen [[Verwaltungsakt]] einer Behörde.
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Der Widerspruch beschreibt im Verwaltungsrecht ein formalisiertes Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde.
 
Ein [[Antragsteller]] muss die Entscheidung ([[Bewilligung]]/[[Ablehnung]] seines [[Antrag]]es ) der Behörde nicht akzeptieren und kann seinen Widerspruch schriftlich bei der Behörde anmelden/einlegen. Daraufhin muss der Antrag erneut geprüft und bearbeitet werden.
 
 
   
 
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Version vom 29. August 2012, 21:03 Uhr

Der Widerspruch beschreibt im Verwaltungsrecht ein formalisiertes Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde.

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