Einzelbäume: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Juni 2012, 09:05 Uhr

Einzelbäume sind freistehende Bäume, die als Naturdenkmäler im Sinne des § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind.

  • BB: In der Regel sind sie mit der Naturschutzeule gekennzeichnet; Eintragung mit Standardabzugsfläche 20 m².
  • RP: Dazu gehören zusätzlich Bäume, die weiterhin aufgrund des Bundesnaturschutzrecht vor dem 01.03.2010 geschützt sind.


Siehe auch