Vertrag (juristisch)

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Ein Vertrag ist das wichtigste privatrechtliche Gestaltungsmittel, zu dessen Zustandekommen in der Regel zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden: Der eine macht ein Angebot (einen Antrag), der andere erklärt sein Einverständnis (durch Annahme des Angebots). Verträge sind mehrseitige Rechtsgeschäfte, weil Rechtserfolg hier nur durch das gemeinsame Handeln mehrerer Personen eintreten kann (im Gegensatz zum einseitigen Rechtsgeschäft, bei dem bereits das Handeln einer einzelnen Personen zum Rechtserfolg führt, z. B. Testament, Kündigung).


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