Unregelmäßigkeit

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Eine Unregelmäßigkeit ist jeder objektive Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift der Gemeinschaft. Auf ein schuldhaftes Handeln kommt es dabei nicht an.

Bei der Bewertung einer Unregelmäßigkeit wird unterschieden zwischen einer meldepflichtigen und einer nichtmeldepflichtigen Unregelmäßigkeit. Voraussetzung für eine Meldungpflicht ist immer, dass die festgestellte Unregelmäßigkeit Auswirkungen auf Gemeinschaftsmittel im Rahmen des EAGFL hat, d. h. zu rechtsgrundlosen Ausgaben, mindestens teilweise, zu Lasten des EAGFL geführt hat oder geführt hätte. Nicht zu melden sind u. a.:

  • Irrtümer oder Versäumnisse des Wirtschaftsbeteiligten, die vor der Zahlung aufgedeckt werden und die keinen Anlass zu einer administrativen oder gerichtlichen Strafverfolgung geben,
  • Verstöße, bei denen der Begünstigte freiwillig ganz oder teilweise aus einer Maßnahme, für welche die Gemeinschaftsbeihilfe zu gewähren wäre, ausscheidet, wobei es unerheblich ist, ob die beantragten Mittel bereits gezahlt wurden oder nicht und sofern er die erhaltene Beihilfe entsprechend einer Vereinbarung mit den zuständigen Dienststellen zurückerstattet,
  • Fälle, bei denen die Unregelmäßigkeit auf Umstände zurückzuführen ist, die nach den Gemeinschaftsvorschriften als höhere Gewalt anzusehen sind, - für Fälle, in denen die Unregelmäßigkeiten sich auf Beträge von weniger als 4.000€ beziehen.

Jede Rückforderung ist auf die Haushaltslinie für Unregelmäßigkeiten zu buchen.


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Unregelmäßigkeiten mit Kürzungsgrunddetails"