OGS-Flächen

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Zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen gehören auch bestimmte Obst-, Gemüse- und Speisekartoffelflächen (OGS-Flächen ) , die bisher nicht prämienberechtigt waren. Grundsätzlich nicht prämienberechtigt sind auch künftig alle Dauerkulturen sowie Baumschulflächen einschl. deren Vermehrungsflächen. Ausgleichsberechtigt sind somit neben den Speisekartoffeln das gesamte Feldgemüse einschl. Gemüse unter Glas, Spargel und Erdbeeren, bestimmte Beerenobstanlagen einschl. ihrer Vermehrungsflächen sowie Rhabarber und Chinaschilf.Ursprünglich war von der EU nicht beabsichtigt, die OGS-Flächen als Ausgleichsflächen in das System einzubeziehen. Insbesondere durch Betreiben der Bundesrepublik Deutschland sind diese Flächen jedoch in das System einbezogen worden, aber mit der ganz eindeutigen Einschränkung, daß die Gesamtfläche den Umfang des Jahres 2003 (Referenzjahr) nicht überschreiten darf. Es ist daher eine so genannte Plafondobergrenze für die Bundesrepublik Deutschland festgelegt worden.Im Antragsverfahren müssen OGS-Anbauer OGS-Berechtigungen beantragen. Die Nachweise sind ziemlich umfangreich.