Nicht beantragte Fläche

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Eine nicht beantragte Fläche (naF) ist ein Stück einer beihilfefähigen Netto-Fläche, welches der Antragsteller in einem bestimmten Antragsjahr nicht beantragen will, weil er dort z.B. einjährig den Festmist lagert.

Anwendung findet dieser Begriff erstmalig in der Geo-Flächenmappe, die ab 2016 in BB und SH eingesetzt wird.

Die naF müssen in profil c/s persistiert werden, da es bei geometrischen Berechnungen unerlässlich ist, die vom Antragsteller gewünschten Nicht-Beantragungen zu kennen. Bei Nicht-Beantragungen wegen LE und NBF, kann das System einfach in die Referenz gucken. Bei "einjährigen NAF-Löchern" muss auf die Flächenmappe zurückgegriffen werden.


Siehe auch