Kartenverwaltung

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Mit der Einführung der Art. 19a der VO (EU) Nr. 640/2014 wurde bei der Vergabe von Verwaltungssanktionen bei Übererklärungen von Flächen die Möglichkeit geschaffen, eine sogenannte "gelbe Karte" zu vergeben. Eine gelbe Karte darf nur in den folgenden Maßnahmen vergeben werden:

  • Basisprämienregelung
  • Umverteilungsprämienregelung
  • Junglandwirteprämienregelung
  • Kleinerzeugerregelung
  • Zahlungen für Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen (AGZ)
  • Zahlungen der Natura-2000- und der Wasserrahmenrichtlinie (Natura2000)
  • Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete

Die gelbe Karte dient als Warnung für den Antragsteller, dass eine Übererklärung in einer Maßnahme vorliegt und diese aufgrund des geringen Ausmaßes nur zur Hälfte sanktioniert wird. In diesem Kontext (Vergabe der Karten wie beim Fußball) erfolgt dann ebenfalls die Einführung der roten Karte. Diese wird dem Antragsteller vergeben, wenn das Ausmaß der Übererklärung groß ist oder er bereits im Vorjahr eine gelbe Karte erhalten hat. Dann wird die Maßnahme in voller Höhe sanktioniert. Unter gewissen Umständen entstehen gegenüber dem Antragsteller weitere Forderungen.

Die Verwaltung der gelben und roten Karten findet außerhalb der Anträge und antragstellerunabhängig statt. Alle Programmbestandteile, die sich für vergebene Karten und deren Folgen interessieren, können sich an die Verwaltung wenden.