Landwirtschaftliche Parzelle

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Definition laut Programmbeschreibung:

Landwirtschaftliche Parzelle: entsprechend § 4 der InVeKoSVO ist die landwirtschaftliche Parzelle ein Schlag im Sinne von § 3 Satz 1 der InVeKoSVO oder falls im Land gemäß § 4 der InVeKoSVO durch Rechtsverordnung bestimmt: zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen eines Antragstellers, mit unterschiedlichen Nutzungscodes, die zu einer Kulturgruppe gehören und deren Nutzungen nach VO (EG) Nr. 1122/2009 nicht getrennt angegeben werden müssen.

Bruttoschlag

Der Bruttoschlag (Terminologie wurde 2015 in SH verwendet) ist eigentlich kein Bruttoschlag, sondern ein Hauptschlag.

Hauptschlag

Wird als Synonnym für landw. Parzelle verwendet. Ist aber nicht fachlich korrekt. Deshalb sollte der Begriff Hauptschlag gemieden werden.

Vom Hauptschlag wurde in der Geo-Flächenmappe 2016 gesprochen, wurde aber durch die Gesamtparzelle abgelöst.

Gesamtparzelle

Die Gesamtparzelle (GP) wird als Synonnym für landw. Parzelle verwendet. Der Begriff Gesamtparzelle wird in profil c/s statt des Begriffes "Landwirtschaftliche Parzelle" verwendet. Darauf hat sich die FAG Anträge geeinigt.

Die Gesamtparzelle gibt es als gemeldete Gesamtparzelle, VOK-Gesamtparzelle (bisher nur in profil c/s-internen Schnittstellen) und als festgestellte Gesamtparzelle.

Streifen und die landw. Parzelle

Ab 2015 zählen auch die Pufferstreifen (Feld- und Waldrandstreifen) zur landw. Parzelle.