Ausgleichszulage Landwirtschaft

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Ziel der Ausgleichszulage ist die Sicherung einer standortgerechten Landbewirtschaftung in den abgegrenzten benachteiligten Gebieten durch

  • Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung und somit Erhaltung einer lebensfähigen Gemeinschaft im ländlichen Raum,
  • Erhaltung des ländlichen Lebensraums,
  • Erhaltung und Förderung nachhaltiger Bewirtschaftungsformen, die insbesondere den Belangen des Umweltschutzes Rechnung tragen.

Gegenstand der Förderung ist die Gewährung einer Ausgleichszulage zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile in den abgegrenzten von Natur aus benachteiligten Gebieten. Es gilt die jeweils aktuelle Gebietskulisse (Berggebiete, Benachteiligte Agrarzonen und Kleine Gebiete einschließlich der dort ausgewiesenen Kerngebiete) auf der Basis der Gebietskulisse.

Die Ausgleichszulage unterteilt sich dabei in

  • Ausgleichszulage in Berggebieten und
  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind

da diese unterschiedlichen EU-Codes zugeordnet sind.


Siehe auch