Zuständige Behörde: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Für die Bestimmung der zuständigen Behörde ist der Unternehmenssitz maßgeblich. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk oder Kreis sich die Geschäftsleitung befindet.}}
 
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Für die Bestimmung der zuständigen Behörde ist der [[Unternehmen]]ssitz maßgeblich. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk oder Kreis sich die Geschäftsleitung befindet.
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== Siehe auch ==
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* [[Amt]]
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* [[Verwaltungseinheit]]

Aktuelle Version vom 18. August 2016, 12:08 Uhr

Für die Bestimmung der zuständigen Behörde ist der Unternehmenssitz maßgeblich. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk oder Kreis sich die Geschäftsleitung befindet.


Siehe auch