Zuständige Behörde: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (1 Version: 1233)
(geändert 2012-03-07)
Zeile 1: Zeile 1:
  +
{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Für die Bestimmung der zuständigen Behörde ist der Unternehmenssitz maßgeblich. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk oder Kreis sich die Geschäftsleitung befindet.}}
 
  +
Für die Bestimmung der zuständigen Behörde ist der [[Unternehmen]]ssitz maßgeblich. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk oder Kreis sich die Geschäftsleitung befindet.
  +
  +
  +
== Siehe auch ==
  +
* [[Verwaltungseinheit]]

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Für die Bestimmung der zuständigen Behörde ist der Unternehmenssitz maßgeblich. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk oder Kreis sich die Geschäftsleitung befindet.


Siehe auch