Zurückziehen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Februar 2012, 16:33 Uhr

Dieser Begriff steht für das Zurückziehen eines Antrages oder Teilantrages durch den Antragsteller. Dazu muss der Antragsteller eine formlose schriftliche Willenserklärung abgeben. In der zuständigen Behörde wird geprüft, ob der Antrag bezüglich der bereits erfolgten Antragsbearbeitung überhaupt zurückgezogen werden darf.