Vorschusszahlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein [[Antragsteller]] erhält nach [[Bewilligung]] seines [[Antrag]]s eine Zuwendung. Die Auszahlung kann in Etappen, sprich in einer oder mehreren Abschlagszahlungen (Vorschuss) erfolgen. Die Höhe des Vorschusses entspricht i.d.R. einem festgelegten Prozentsatz der gesamten Zuwendung.
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Ein [[Antragsteller]] erhält nach [[Bewilligung]] seines [[Antrag]]s eine Zuwendung. Die [[Auszahlung]] kann in Etappen, sprich in einer oder mehreren Abschlagszahlungen (Vorschuss) erfolgen. Die Höhe des Vorschusses entspricht i.d.R. einem festgelegten Prozentsatz der gesamten Zuwendung.

Aktuelle Version vom 31. Juli 2012, 22:03 Uhr

Ein Antragsteller erhält nach Bewilligung seines Antrags eine Zuwendung. Die Auszahlung kann in Etappen, sprich in einer oder mehreren Abschlagszahlungen (Vorschuss) erfolgen. Die Höhe des Vorschusses entspricht i.d.R. einem festgelegten Prozentsatz der gesamten Zuwendung.