Verwaltungskontrolle: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Verwaltungskontrolle wird grundsätzlich bei allen Anträgen visuell und (außer in den Stadtstaaten) EDV-mäßig durchgeführt. In Einzelfällen wird die EDV-mäßige Verwaltungskontrolle erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, wenn aus dem [[Antrag]] bereits offensichtliche Fehler erkennbar werden, die zunächst unmittelbar mit dem [[Antragsteller]] geklärt werden müssen. Im Rahmen der Verwaltungskontrolle werden Kontrollprüfungen für die gemeldeten [[Parzelle]]n und Tiere gemacht, um jede ungerechtfertigte doppelte Beihilfegewährung für dasselbe [[Kalenderjahr]] zu vermeiden.
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Die Verwaltungskontrolle wird grundsätzlich bei allen Anträgen visuell und (außer in den Stadtstaaten) EDV-mäßig durchgeführt. In Einzelfällen wird die EDV-mäßige Verwaltungskontrolle erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, wenn aus dem [[Antrag]] bereits offensichtliche Fehler erkennbar werden, die zunächst unmittelbar mit dem [[Antragsteller]] geklärt werden müssen. Im Rahmen der Verwaltungskontrolle werden Kontrollprüfungen für die gemeldeten [[Parzelle]]n und Tiere gemacht, um jede ungerechtfertigte doppelte [[Beihilfe]]gewährung für dasselbe [[Kalenderjahr]] zu vermeiden.
   
   

Version vom 19. Juli 2012, 22:03 Uhr

Die Verwaltungskontrolle wird grundsätzlich bei allen Anträgen visuell und (außer in den Stadtstaaten) EDV-mäßig durchgeführt. In Einzelfällen wird die EDV-mäßige Verwaltungskontrolle erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, wenn aus dem Antrag bereits offensichtliche Fehler erkennbar werden, die zunächst unmittelbar mit dem Antragsteller geklärt werden müssen. Im Rahmen der Verwaltungskontrolle werden Kontrollprüfungen für die gemeldeten Parzellen und Tiere gemacht, um jede ungerechtfertigte doppelte Beihilfegewährung für dasselbe Kalenderjahr zu vermeiden.


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