Verrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
K (1 Version: 1233)
(kein Unterschied)

Version vom 15. Februar 2012, 16:33 Uhr

Zu Unrecht gezahlte Beträge können vom ersten Vorschuß oder von der ersten Zahlung an den Unternehmensinhaber nach Erlaß des Rückforderungsbescheides (Rückforderung) abgezogen werden.