Verrechnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Juli 2013, 22:17 Uhr
Zu Unrecht gezahlte Beträge können vom ersten Vorschuß oder von der ersten Zahlung an den Unternehmensinhaber nach Erlaß des Rückforderungsbescheides (Rückforderung) abgezogen werden. Dieser Vorgang (Abzug) nennt sich Verrechnung.