Verrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu Unrecht gezahlte Beträge können vom ersten Vorschuß oder von der ersten Zahlung an den [[Unternehmen]]sinhaber nach Erlaß des Rückforderungs[[bescheid]]es ([[Rückforderung]]) abgezogen werden.
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Zu Unrecht gezahlte Beträge können vom ersten Vorschuß oder von der ersten Zahlung an den [[Unternehmen]]sinhaber nach Erlaß des Rückforderungs[[bescheid]]es ([[Rückforderung]]) abgezogen werden. Dieser Vorgang (Abzug) nennt sich '''Verrechnung'''.

Version vom 11. Juli 2013, 22:17 Uhr

Zu Unrecht gezahlte Beträge können vom ersten Vorschuß oder von der ersten Zahlung an den Unternehmensinhaber nach Erlaß des Rückforderungsbescheides (Rückforderung) abgezogen werden. Dieser Vorgang (Abzug) nennt sich Verrechnung.