Verrechnung: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Version: 1233) |
(Artikel wurde geändert) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Zu Unrecht gezahlte Beträge können vom ersten Vorschuß oder von der ersten Zahlung an den [[Unternehmen]]sinhaber nach Erlaß des |
+ | Zu Unrecht gezahlte Beträge können vom ersten Vorschuß oder von der ersten Zahlung an den [[Unternehmen]]sinhaber nach Erlaß des Rückforderungs[[bescheid]]es ([[Rückforderung]]) abgezogen werden. |
Version vom 10. Mai 2012, 10:03 Uhr
Zu Unrecht gezahlte Beträge können vom ersten Vorschuß oder von der ersten Zahlung an den Unternehmensinhaber nach Erlaß des Rückforderungsbescheides (Rückforderung) abgezogen werden.