Verpflichtungszeitraum: Unterschied zwischen den Versionen
(Artikel ist neu) |
(Artikel wurde geändert) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Der Verpflichtungszeitraum ist ein - oft fünfjähriger - Zeitraum in den gewisse |
+ | Der Verpflichtungszeitraum ist ein - oft fünfjähriger - Zeitraum in den gewisse [[Verpflichtung]]en eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote. |
Ein Verpflichtungszeitraum besteht aus einjährigen [[Verpflichtungsperiode]]n. |
Ein Verpflichtungszeitraum besteht aus einjährigen [[Verpflichtungsperiode]]n. |
Aktuelle Version vom 9. Juni 2013, 22:05 Uhr
Der Verpflichtungszeitraum ist ein - oft fünfjähriger - Zeitraum in den gewisse Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.
Ein Verpflichtungszeitraum besteht aus einjährigen Verpflichtungsperioden.
Das erste Jahr eines Verpflichtungszeitraums wird durch das Verpflichtungsjahr identifiziert.