Verpflichtungszeitraum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Artikel ist neu)
 
(Artikel wurde geändert)
 
Zeile 1: Zeile 1:
   
   
Der Verpflichtungszeitraum ist ein - oft fünfjähriger - Zeitraum in den gewisse Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.
+
Der Verpflichtungszeitraum ist ein - oft fünfjähriger - Zeitraum in den gewisse [[Verpflichtung]]en eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.
   
 
Ein Verpflichtungszeitraum besteht aus einjährigen [[Verpflichtungsperiode]]n.
 
Ein Verpflichtungszeitraum besteht aus einjährigen [[Verpflichtungsperiode]]n.

Aktuelle Version vom 9. Juni 2013, 22:05 Uhr


Der Verpflichtungszeitraum ist ein - oft fünfjähriger - Zeitraum in den gewisse Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.

Ein Verpflichtungszeitraum besteht aus einjährigen Verpflichtungsperioden.

Das erste Jahr eines Verpflichtungszeitraums wird durch das Verpflichtungsjahr identifiziert.