Verpflichtungsperiode: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Verpflichtungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum innerhalb eines - meist fünfjährigen - Verpflichtungszeitraums, in dem gewisse Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.
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Die Verpflichtungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum innerhalb eines - meist fünfjährigen - Verpflichtungszeitraums, in dem gewisse [[Verpflichtung]]en eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.
   
 
Mehrere - meist - Verpflichtungsperioden bilden [[Verpflichtungszeitraum]].
 
Mehrere - meist - Verpflichtungsperioden bilden [[Verpflichtungszeitraum]].

Version vom 9. Juni 2013, 22:05 Uhr


Die Verpflichtungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum innerhalb eines - meist fünfjährigen - Verpflichtungszeitraums, in dem gewisse Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.

Mehrere - meist - Verpflichtungsperioden bilden Verpflichtungszeitraum.

Das erste Jahr einer Verpflichtungsperiode wird durch das Verpflichtungsjahr identifiziert.