Sanktion: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Februar 2012, 16:33 Uhr

Sanktion ist die vom lateinischen Verb sancire (sinngemäß: heiligen, bekräftigen, festsetzen, verordnen) abgeleitete Bezeichnung für die Bestätigung einer rechtlichen Norm sowie für die gesetzlich festgelegte Maßnahme bei Übertretung dieser Norm. Die Sanktion in InVeKoS ist der Abzug (flächenmäßig, prämiensatzmäßig o.a.), der bei Verletzung von Verordnungen, Regelungen oder Gesetzen berechnet wird.