Rechtsrheinische Fläche

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In Rheinland-Pfalz existiert an der Grenze zu Baden-Württemberg ein kleines Stück Land, welches durch den Rhein vom restlichen Landesgebiet abgeschnitten ist. Auf diesem Stück Land wirtschaften vor Allem Antragsteller aus BW, weil es für die Antragsteller aus Rheinland-Pfalz zu mühselig wäre für die Bewirtschaftung immer den Rhein zu kreuzen.

Da es sich hauptsächlich um Antragsteller aus BW handelt, die auf "Rechtsrheinischen Flächen" wirtschaften, zahlt auch Baden-Württemberg die Fördermittel für diese Flächen, obwohl sie nicht zum Landesgebiet gehören.