Rechtsform: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Februar 2012, 16:33 Uhr

Die Rechtsform (RF) ist ein Kriterium/Gesichtspunkt zur Einteilung/Unterscheidung von Unternehmen. Die Rechtsordnung stellt den Unternehmen eine Anzahl von Rechtsformen zur Verfügung und überläßt es in der Regel den Eigentümern oder Gründern, die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform nach betriebswirtschaftlichen, steuerlichen oder anderen (z.B. erbrechtlichen ) Gesichtspunkten zu treffen. Ist die bei der Gründung des Unternehmens gewählte Rechtsform vom wirtschaftlichen Standpunkt aus nicht mehr die zweckmäßigste, so kann ein Wechsel notwendig sein.

Die wichtigsten Rechtsformen privater Betriebe sind:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, Stille Gesellschaft )
  • Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH )
  • Mischformen (AG & Co. KG, GmbH & Co. KG, GmbH & Still, Genossenschaften, Stiftungen )