Rückforderung

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Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr von Replikator (Diskussion) (geändert 2012-03-07)
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Im InVeKoS-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine Forderung bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden Antragsteller zurückgezahlt werden muss. Diese Beträge können aber auch bei kommenden Zahlungen berücksichtigt/aufgerechnet (siehe Verrechnung) werden. Auf Rückzahlungen unterhalb des festgelegten Bagatellbetrags (ausschließlich Zinsen) kann verzichtet werden.

Hinweis: Die Verpflichtung zur Rückzahlung findet keine Anwendung, wenn die Zahlung auf einen Irrtum der zuständigen Behörde zurückzuführen und der Rückforderungsbescheid nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Zahlung ergangen ist.


Siehe auch