Rückforderung
Im InVeKoS-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine Forderung bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden Antragsteller zurückgezahlt werden muss. Diese Beträge können aber auch bei kommenden Zahlungen berücksichtigt/aufgerechnet (siehe Verrechnung) werden. Auf Rückzahlungen unterhalb des festgelegten Bagatellbetrags (ausschließlich Zinsen) kann verzichtet werden.
Hinweis: Die Verpflichtung zur Rückzahlung findet keine Anwendung, wenn die Zahlung auf einen Irrtum der zuständigen Behörde zurückzuführen und der Rückforderungsbescheid nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Zahlung ergangen ist.