Rückforderung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Hinweis: Die Verpflichtung zur Rückzahlung findet keine Anwendung, wenn die Zahlung auf einen Irrtum der zuständigen Behörde zurückzuführen und der Rückforderungsbescheid nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Zahlung ergangen ist. |
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− | == Siehe auch == |
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− | * [[Mehrjährige Rückforderung]] |
Aktuelle Version vom 10. Oktober 2013, 22:19 Uhr
Im InVeKoS-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine Forderung bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden Antragsteller zurückgezahlt werden muss.