Rückforderung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | == Siehe auch == |
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− | * [[Mehrjährige Rückforderung]] |
Version vom 23. April 2013, 22:04 Uhr
Im InVeKoS-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine Forderung bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden Antragsteller zurückgezahlt werden muss.