Rückforderung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. August 2012, 22:03 Uhr
Im InVeKoS-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine Forderung bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden Antragsteller zurückgezahlt werden muss.