Rückforderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Im [[InVeKoS]]-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine [[Forderung]] bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden [[Antragsteller]] zurückgezahlt werden muss. Diese Beträge können aber auch bei kommenden Zahlungen berücksichtigt/aufgerechnet (siehe [[Verrechnung]]) werden. Auf Rückzahlungen unterhalb des festgelegten [[Bagatellbetrag]]s (ausschließlich [[Zinsen]]) kann verzichtet werden.
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Im [[InVeKoS]]-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine [[Forderung]] bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden [[Antragsteller]] zurückgezahlt werden muss.
 
   
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==

Version vom 29. August 2012, 22:03 Uhr

Im InVeKoS-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine Forderung bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden Antragsteller zurückgezahlt werden muss.

Siehe auch