Rückforderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Februar 2012, 16:36 Uhr

Bei einer Rückforderung (RF) müssen zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden Unternehmensinhaber zuzüglich der berechneten Zinsen zurückgezahlt werden. Diese Beträge können aber auch bei kommenden Zahlungen berücksichtigt/aufgerechnet (siehe Verrechnung) werden. Auf Rückzahlungen unterhalb des festgelegten Bagatellbetrags (ausschließlich Zinsen) kann verzichtet werden.

Hinweis: Die Verpflichtung zur Rückzahlung findet keine Anwendung, wenn die Zahlung auf einen Irrtum der zuständigen Behörde zurückzuführen oder der Rückforderungsbescheid nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Zahlung ergangen ist.


Siehe auch