Posteingangsbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Posteingangsbuch (PEB) werden alle [[Posteingang|Posteingänge]] eines [[Antragsteller]]s an eine [[Verwaltungseinheit]] erfasst. Das können Papier-Dokumente, als auch elektronische Dokumente sein.
 
Im Posteingangsbuch (PEB) werden alle [[Posteingang|Posteingänge]] eines [[Antragsteller]]s an eine [[Verwaltungseinheit]] erfasst. Das können Papier-Dokumente, als auch elektronische Dokumente sein.
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In der [[Obi-Liste|OBI-Liste]] ist eine Zusammenstellung aller Posteingänge, die im entsprechenden Jahr im Land erlaubt sind, hinterlegt.
   
   

Version vom 27. Juni 2012, 10:05 Uhr

Im Posteingangsbuch (PEB) werden alle Posteingänge eines Antragstellers an eine Verwaltungseinheit erfasst. Das können Papier-Dokumente, als auch elektronische Dokumente sein. In der OBI-Liste ist eine Zusammenstellung aller Posteingänge, die im entsprechenden Jahr im Land erlaubt sind, hinterlegt.



Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept PEB (ab 2008)"