Pfändung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Pfändung, im Rechtswesen gesetzliches Verfahren, bei dem Sachen, Rechte oder Guthaben durch den Staat beschlagnahmt werden. Bei der Zwangsvollstreckung wird das bewegliche Vermögen eines Schuldners (Schulden ) gepfändet, um die Ansprüche des Gläubigers zu befriedigen. Die Pfändung von Sachen erfolgt durch den Gerichtsvollzieher, die Pfändung von Rechten durch das Vollstreckungsgericht.}}
 
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Die Pfändung ist im Rechtswesen ein gesetzliches Verfahren, bei dem Sachen, Rechte oder Guthaben durch den Staat beschlagnahmt werden. Bei der Zwangsvollstreckung wird das bewegliche Vermögen eines Schuldners (Schulden) gepfändet, um die Ansprüche des Gläubigers zu befriedigen. Die Pfändung von Sachen erfolgt durch den Gerichtsvollzieher, die Pfändung von Rechten durch das Vollstreckungsgericht.

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Die Pfändung ist im Rechtswesen ein gesetzliches Verfahren, bei dem Sachen, Rechte oder Guthaben durch den Staat beschlagnahmt werden. Bei der Zwangsvollstreckung wird das bewegliche Vermögen eines Schuldners (Schulden) gepfändet, um die Ansprüche des Gläubigers zu befriedigen. Die Pfändung von Sachen erfolgt durch den Gerichtsvollzieher, die Pfändung von Rechten durch das Vollstreckungsgericht.