Nicht beihilfefähige Fläche
"Nicht beihilfefähige Flächen (NBF)" sind Bereiche auf Feldblock|Feldblöcken, auf denen der Antragsteller keine Beihilfe beantragen darf. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Strommasten, Silos oder Güllegruben.
"Nicht beihilfefähige Flächen (NBF)" sind Bereiche auf Feldblock|Feldblöcken, auf denen der Antragsteller keine Beihilfe beantragen darf. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Strommasten, Silos oder Güllegruben.