Nicht beihilfefähige Fläche: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Februar 2012, 16:36 Uhr

"Nicht beihilfefähige Flächen (NBF)" sind Bereiche auf Feldblock|Feldblöcken, auf denen der Antragsteller keine Beihilfe beantragen darf. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Strommasten, Silos oder Güllegruben.