Nationale Reserve: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Dieser Begriff steht im Zusammenhang mit der Quotenverwaltung. Er steht für die Prämienansprüche des Landes, die durch keinen Antragsteller genutzt werden. Prämienansprüche aus der nationalen Reserve werden auf Antrag zugeteilt (Zuteilungsantrag ) . Sie wurden einmal mit einem Ausgangswert belegt. Zugänge sind von außerhalb (EU, andere Bundesländer ) bzw. durch den Einzug von 15 % der beantragten Menge bei unbefristeten Übertragungen ohne Unternehmensübergabe möglich.}}
 
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Dieser Begriff steht im Zusammenhang mit der [[Quotenverwaltung]]. Er steht für die Prämienansprüche des [[Land]]es, die durch keinen [[Antragsteller]] genutzt werden. Prämienansprüche aus der nationalen Reserve werden auf [[Antrag]] zugeteilt (Zuteilungsantrag). Sie wurden einmal mit einem Ausgangswert belegt. Zugänge sind von außerhalb ([[EU]], andere Bundesländer) bzw. durch den Einzug von 15% der beantragten Menge bei unbefristeten Übertragungen ohne [[Unternehmensübergabe]] möglich.

Aktuelle Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Dieser Begriff steht im Zusammenhang mit der Quotenverwaltung. Er steht für die Prämienansprüche des Landes, die durch keinen Antragsteller genutzt werden. Prämienansprüche aus der nationalen Reserve werden auf Antrag zugeteilt (Zuteilungsantrag). Sie wurden einmal mit einem Ausgangswert belegt. Zugänge sind von außerhalb (EU, andere Bundesländer) bzw. durch den Einzug von 15% der beantragten Menge bei unbefristeten Übertragungen ohne Unternehmensübergabe möglich.