Mittelabruf: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Unter Mittelabruf ist die Anforderung der bewilligten Fördermittel durch den Antragsteller oder einen herangerückten Zahlungstermin zu verstehen. Die Mittel werden dabei ganz bzw. teilweise abgerufen.}}
 
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Unter Mittelabruf ist die Anforderung der bewilligten [[Fördermittel]] durch den [[Antragsteller]] oder einen herangerückten Zahlungstermin zu verstehen. Die Mittel werden dabei ganz bzw. teilweise abgerufen.

Aktuelle Version vom 19. Juli 2012, 22:03 Uhr

Unter Mittelabruf ist die Anforderung der bewilligten Fördermittel durch den Antragsteller oder einen herangerückten Zahlungstermin zu verstehen. Die Mittel werden dabei ganz bzw. teilweise abgerufen.