Landwirtschaftliche Vergleichszahl
Vorlage:ImportAusAltemGlossarHandbuch Die Landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) beschreibt die ungefähre landwirtschaftliche oder gärtnerische Ertragsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes auf Basis des am 16. Oktober 1934 erlassenen Gesetzes über die Bewertung des Kulturbodens.