Landwirtschaftliche Vergleichszahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Februar 2012, 15:18 Uhr

Vorlage:ImportAusAltemGlossarHandbuch Die Landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) beschreibt die ungefähre landwirtschaftliche oder gärtnerische Ertragsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes auf Basis des am 16. Oktober 1934 erlassenen Gesetzes über die Bewertung des Kulturbodens.


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