Landwirtschaftliche Vergleichszahl: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Die landwirtschaftliche Vergleichszahl ist ein Maß für die Ertragsfähigkeit der Böden. Die landwirtschaftliche Vergleichszahl wird für eine Gegend bestimmt, die in der Regel die Fläche einer Gemeinde ist, aber auch die Fläche einer Gemarkung sein kann. Für jedes Unternehmen kann eine durchschnittliche LVZ berechnet werden, die im aktuellen Grundsteuermeßbescheid eingetragen wird (Betriebs-LVZ ) .Errechnung der Ertragsmeßzahl (EMZ ) und der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ ) :Die Errechnung der Ertragsmeßzahl (EMZ ) und der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ ) beruhen auf den Ergebnissen der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzblatt S. 1050 ) und der Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz vom 12. Februar 1935 (Reichsgesetzblatt S. 198 ) . Die durchschnittliche Ackerzahl und Grünlandzahl der Gegend bildet die Grundlage für die Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzung. Berechnungsgrundlagen: 1. durchschnittliche Ackerzahl (AZ ) 2. durchschnittliche Grünlandzahl (GZ ) 3. landwirtschaftliche Nutzfläche der Gemeinde (LN ) 4. bodengeschätzte Ackerfläche der Gemeinde (AL ) 5. bodengeschätzte Grünlandfläche der Gemeinde (GL ) EMZ = (AZ x AL in ha ) + (GZ x GL in ha ) / (AL in ha + GL in ha ) Faktor zur Berechnung der LVZ:TODOLVZ = EMZ – (EMZ * Faktor ) Für die Errechnung der LVZ ist der Grünlandanteil der Gegend (Gemeinde ) entscheidend.}}
 
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Die landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) ist ein Maß für die Ertragsfähigkeit der Böden.
Die Landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) beschreibt die ungefähre landwirtschaftliche oder gärtnerische Ertragsfähigkeit eines landwirtschaftlichen [[Betrieb]]es auf Basis des am 16. Oktober 1934 erlassenen Gesetzes über die Bewertung des Kulturbodens.
 
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Die landwirtschaftliche Vergleichszahl wird für eine Gegend bestimmt, die in der Regel die Fläche einer Gemeinde ist, aber auch die Fläche einer Gemarkung sein kann. Für jedes [[Unternehmen]] kann eine durchschnittliche LVZ berechnet werden, die im aktuellen Grundsteuermessbescheid eingetragen wird (Betriebs-LVZ). Errechnung der Ertragsmesszahl (EMZ) und der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ):
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Die Errechnung der Ertragsmesszahl (EMZ) und der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) beruhen auf den Ergebnissen der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzblatt S. 1050) und der Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz vom 12. Februar 1935 (Reichsgesetzblatt S. 198). Die durchschnittliche Ackerzahl und Grünlandzahl der Gegend bildet die Grundlage für die Bewertung der landwirtschaftlichen [[Nutzung]].
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Berechnungsgrundlagen:
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# durchschnittliche Ackerzahl (AZ)
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# durchschnittliche Grünlandzahl (GZ)
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# landwirtschaftliche Nutzfläche der Gemeinde in ha (LN)
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# bodengeschätzte Ackerfläche der Gemeinde in ha (AL)
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# bodengeschätzte Grünlandfläche der Gemeinde in ha (GL)
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EMZ = (AZ x AL) + (GZ x GL) / (AL + GL)
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Faktor zur Berechnung der LVZ:
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{| class="wikitable"
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! rowspan="2"| EMZ-Klasse
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! colspan="4"| Grünlandanteil in v.H. der Gegend
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! Bis 20 !! Über 20 bis 40 !! Über 40 bis 60 !! Über 60
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| Bis 25 || 15 || 22 || 28 || 35
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| Über 25 bis 50 || 12 || 18 || 24 || 32
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|-
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| Über 50 bis 75 || 8 || 15 || 20 || 28
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| Über 75 || 2 || 10 || 18 || 25
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|}
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LVZ = EMZ - (EMZ * Faktor )
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Für die Errechnung der LVZ ist der Grünlandanteil der Gegend (Gemeinde) entscheidend.
   
   

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Die landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) ist ein Maß für die Ertragsfähigkeit der Böden.

Die landwirtschaftliche Vergleichszahl wird für eine Gegend bestimmt, die in der Regel die Fläche einer Gemeinde ist, aber auch die Fläche einer Gemarkung sein kann. Für jedes Unternehmen kann eine durchschnittliche LVZ berechnet werden, die im aktuellen Grundsteuermessbescheid eingetragen wird (Betriebs-LVZ). Errechnung der Ertragsmesszahl (EMZ) und der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ):

Die Errechnung der Ertragsmesszahl (EMZ) und der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) beruhen auf den Ergebnissen der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzblatt S. 1050) und der Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz vom 12. Februar 1935 (Reichsgesetzblatt S. 198). Die durchschnittliche Ackerzahl und Grünlandzahl der Gegend bildet die Grundlage für die Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzung.

Berechnungsgrundlagen:

  1. durchschnittliche Ackerzahl (AZ)
  2. durchschnittliche Grünlandzahl (GZ)
  3. landwirtschaftliche Nutzfläche der Gemeinde in ha (LN)
  4. bodengeschätzte Ackerfläche der Gemeinde in ha (AL)
  5. bodengeschätzte Grünlandfläche der Gemeinde in ha (GL)
EMZ = (AZ x AL) + (GZ x GL) / (AL + GL)

Faktor zur Berechnung der LVZ:

EMZ-Klasse Grünlandanteil in v.H. der Gegend
Bis 20 Über 20 bis 40 Über 40 bis 60 Über 60
Bis 25 15 22 28 35
Über 25 bis 50 12 18 24 32
Über 50 bis 75 8 15 20 28
Über 75 2 10 18 25
LVZ = EMZ - (EMZ * Faktor )

Für die Errechnung der LVZ ist der Grünlandanteil der Gegend (Gemeinde) entscheidend.


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