Landesspezifischer EU-Code

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Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr von Replikator (Diskussion) (geändert 2012-03-07)
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Der landesspezifische EU-Code ist ein maximal fünfstelliger, von einem Bundesland herausgegebener Maßnahmecode.

Die ersten drei Stellen enthalten den EU-Code (also numerisch), die weiteren maximal zwei Zeichen sind alphanumerisch und dienen zur feineren Untergliederung der EU-Maßnahme.

Beispiel: 121a.